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Meldung von Telearbeit für nichtansässige Arbeitnehmer

Wie in unserer Mitteilung vom 12. Februar 2024 angekündigt (ccss.public.lu/fr/actualites/2024/02/12.html), sind neue Verfahren zur Meldung von Telearbeit im Ausland ab dem 2. April 2024 anwendbar. Details zu den neuen Verfahren finden Sie unter (Link zu ccss.public.lu/fr/employeurs/secteur-prive/activite-etranger/accord-teletravail.html)