

Meldung von Telearbeit für nichtansässige Arbeitnehmer
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Diese Website wurde vom Centre commun de la sécurité sociale eingerichtet, um es Arbeitgebern zu ermöglichen, jede regelmäßig ausgeübte Telearbeitstätigkeit von nichtansässigen Arbeitnehmer zu melden:
- Telearbeit, die in den Anwendungsbereich der Rahmenvereinbarung fällt;
- Telearbeit, welche im Rahmen von Tätigkeiten in zwei oder mehreren Mitgliedstaaten ausgeübt wird: Anwendung der europäischen Richtlinien (Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009) für jede Aktivität die nicht in den Anwendungsbereich der Rahmenvereinbarung fällt.
Anhand der über dieses Online-Formular bereitgestellten Informationen wird vom Centre commun de la sécurité sociale die Bearbeitung der Anträge gemäß der Prozedur der neuen Rahmenvereinbarung über Telearbeit oder gemäß der Prozedur für die Tätigkeiten in zwei oder mehreren Mitgliedstaaten* durchgeführt. Gegebenenfalls wird ein zusätzliches Formular zum Ausfüllen zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen finden Sie im folgenden *Informationsblatt.
Für alle anderen Telearbeitsaktivitäten (z.B. Selbständige, Drittstaaten [s. Informationsblatt], Beamte oder denen gleichgestellte Personen, usw.) sind die auf der Website verfügbaren Formulare zu benutzen: www.ccss.lu/de/formulaires.